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Die Richtlinie 94/9/EG, allgemein ATEX-Richtlinie genannt,
ist eine der neuen, von der Europäischen Union entwickelten
Richtlinien. Sie gilt für alle Einrichtungen und
Sicherheitssysteme, die in potentiell explosionsgefährdeten
Umgebungen eingesetzt werden.
Die ATEX-Richtlinie ist bereits in Kraft gesetzt und ist
seit dem 1. Juli 2003 verbindlich. Sie löst dann
alle früheren gültigen Vorschriften ab, die
sich auf Erzeugnisse für den Einsatz in potentiell
explosionsgefährdeten Umgebungen beziehen.
Die ATEX Richtlinie zur Vorbeugung und zum Schutz gegen
Explosionen regelt folgendes (nach Priorität):
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Vorbeugung gegen die Bildung
explosionsfähiger Atmosphären |
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Vermeidung von Entzündung
explosiver Atmosphären |
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Die Einschränkung der Auswirkungen
von Explosionen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
und der Sicherheit der Arbeitnehmer |
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Die entsprechenden Maßnahmen müssen in regelmäßigen
Intervallen und stets dann, wenn signifikante Änderungen
eingetreten sind, überprüft werden. Der Anlagenbetreiber
muß die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären
entstehen können, in Gefahrenzonen einteilen und muß
außerdem sicherstellen, daß in den Gefahrenzonen
geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen
Explosionen durchgeführt werden.
Die Ingenieure von Hosokawa Alpine sind in der Lage, Ihnen eine
zuverlässige Einschätzung und Klassifizierung der
Explosionsgefahr Ihrer Anlage zu geben, mit Ihnen gemeinsam
eine Zündquellenananlyse nach EN 13 463-1 zu erstellen,
geeignete Maßnahmen entsprechend der Zonendefinitionen
vorzuschlagen und für die klassifizierten Bereiche die
jeweils geigneten Komponenten auszuwählen.
(siehe Beispiel einer
Anlage zur Aufbereitung organischer Pigmente)
Selbstverständlich können die Anlagen und Systeme
von Hosokawa Alpine für die jeweiligen Sicherheitskategorien
zertifiziert werden.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.
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