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MECHANISCHE VERFAHRENSTECHNIK – Leistungsspektrum – Engineering – ATEX

 
ATEX Directive 94/9/EG

Die Richtlinie 94/9/EG, allgemein ATEX-Richtlinie genannt, ist eine der neuen, von der Europäischen Union entwickelten Richtlinien. Sie gilt für alle Einrichtungen und Sicherheitssysteme, die in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden.

Die ATEX-Richtlinie ist bereits in Kraft gesetzt und ist seit dem 1. Juli 2003 verbindlich. Sie löst dann alle früheren gültigen Vorschriften ab, die sich auf Erzeugnisse für den Einsatz in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen beziehen.

Die ATEX Richtlinie zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Explosionen regelt folgendes (nach Priorität):

Vorbeugung gegen die Bildung explosionsfähiger Atmosphären
Vermeidung von Entzündung explosiver Atmosphären
Die Einschränkung der Auswirkungen von Explosionen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer


Die entsprechenden Maßnahmen müssen in regelmäßigen Intervallen und stets dann, wenn signifikante Änderungen eingetreten sind, überprüft werden. Der Anlagenbetreiber muß die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, in Gefahrenzonen einteilen und muß außerdem sicherstellen, daß in den Gefahrenzonen geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz gegen Explosionen durchgeführt werden.

Die Ingenieure von Hosokawa Alpine sind in der Lage, Ihnen eine zuverlässige Einschätzung und Klassifizierung der Explosionsgefahr Ihrer Anlage zu geben, mit Ihnen gemeinsam eine Zündquellenananlyse nach EN 13 463-1 zu erstellen, geeignete Maßnahmen entsprechend der Zonendefinitionen vorzuschlagen und für die klassifizierten Bereiche die jeweils geigneten Komponenten auszuwählen.
(siehe Beispiel einer Anlage zur Aufbereitung organischer Pigmente)

Selbstverständlich können die Anlagen und Systeme von Hosokawa Alpine für die jeweiligen Sicherheitskategorien zertifiziert werden.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.


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